# Corona-Impfstoff

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Die Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna haben bedingte Zulassungen für den EU-Rechtsraum erhalten. Nach EU-Recht ist eine Information der Impflinge über die Tatsache der bedingten Zulassung und die Gründe für die bedingte Zulassung erforderlich, um eine informierte Zustimmung zu dem körperlichen Eingriff herbeiführen zu können. Dieses Aufklärungserfordernis wird bei der aktuellen Corona-Impfkampagne nicht erfüllt. Der Impfstoff, der seit dem 27. Dezember 2020 in den Heimen, Krankenhäusern und Impfzentren gespritzt wird, ist gar nicht derjenige, der in den Studien getestet wurde. In der klinischen Versuchsphase wurde ein aufwendigerer und kostenintensiverer Herstellungsprozess für den Impfstoff angewandt als jetzt für das kommerzielle Produkt. Der neue, preisgünstigere Prozess birgt höhere Verunreinigungsrisiken.

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