Hat auch nur 22 Jahre gedauert, die Anerkennung: Autistische Züge, fokales Anfallsleiden und hirnorganisches Psychosyndrom als Impfschaden anerkannt 08.11.2019 Unser – inzwischen volljähriger – Mandant wurde mit knapp einem Jahr im November 1997 das erste Mal gegen Hepatitis A und B geimpft. Am Tag nach der Impfung bemerkten die Eltern bei Ihrem Kind ein Schielen. Anfang Dezember 1997 erhielt unser Mandant die zweite Impfung gegen Hepatitis A und B. Bereits vier Tage nach der zweiten Impfung brach bei unserem Mandanten hohes Fieber aus. Hinzu kamen Gleichgewichtsstörungen sowie Stottern beim Sprechen. Die Symptomatik ging nach einem Monat wieder zurück. Im August 1998 erfolgte die dritte Impfung gegen Hepatitis A und B. Nach der dritten Impfung setzte eine Entwicklungsretardierung ein: Unser Mandant hörte auf zu sprechen und es setzen die ersten Verhaltensstörungen/Wesensveränderungen ein. Das Krankheitsbild unseres Mandanten entsprach den Symptomen von Autismus, Entwicklungsverzögerungen und Fehlsteuerungen des Immunsystems. Unser Mandant wurde auf eine Schwermetallvergiftung untersucht, wobei ein hoher Quecksilbergehalt im Blut festgestellt wurde. Im Jahr 1999 wurde unser Mandant zur stationären Untersuchung in einem Kinderkrankenhaus aufgenommen. Die Wesensänderungen waren sehr gravierend: Beginnende Kommunikationsstörungen Konzentrationsstörungen Keinen Kontakt zu anderen Kindern Echolalie Rezidivierendes Erbrechen Kopfschmerzen Ängstlichkeit Muskelzuckungen (Blinzeln, seltsame Armbewegungen) Kaum Blickkontakt Zuhalten von Augen und Ohren Schlafstörungen Unser Mandant reagierte zeitweise gar nicht mehr auf seine Eltern und blickte starr in die Ferne. Seit ca. Mai 1999 ging seine Sprechfähigkeit nahezu verloren. https://www.anwalt.de/rechtstipps/autistische-zuege-fokales-anfallsleiden-und-hirnorganisches-psychosyndrom-als-impfschaden-anerkannt_160532.html

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